Hochzeit
„Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
Bei der kirchlichen Hochzeit nehmen die Ehepartner Gottes Gebot und Gottes Verheißung für sich in Anspruch. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Damit dies gelingt, bittet das Ehepaar zusammen mit den mitfeiernden Gästen um Gottes Segen und Begleitung an „guten und an schlechten Tagen“.
Das Brautpaar wählt zur Hochzeit einen Bibelspruch, der beide als Trauspruch durch ihre gemeinsame Zeit begleiten soll. In ihm bringen sie ihre Hoffnung und ihr Vertrauen in Gott zum Ausdruck. Eine Auswahl von Trausprüchen finden Sie beispielsweise unter http://www.trauspruch.de
Fragen zur Trauung:
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um kirchlich zu heiraten?
Ein Partner muss evangelisch sein. Die standesamtliche Hochzeit muss vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Wann und wo anmelden?
Möglichst früh, damit der gewünschte Termin vergeben werden kann. Falls sie einer anderen Pfarrgemeinde angehören, ist es notwendig, dass ihre Heimatgemeinde uns die Durchführung der Trauung delegiert und wir danach eine Bestätigung retournieren können.
Kann uns ein bekannter Pfarrer / eine uns bekannte Pfarrerin trauen, der/die nicht in unserer Gemeinde arbeitet?
Ja, wenn die Trauung in unserer Kirche oder Gemeinde stattfindet, müssen Sie Ihre Trauung aber trotzdem bei uns rechtzeitig anmelden.
Wo kann die Trauung stattfinden, und wer kann sie vornehmen?
Trauungen können grundsätzlich auch an anderen Orten als in unserer Kirche stattfinden – etwa im Freien, in einer anderen evangelischen Kirche oder einer katholischen Kirche. Dies ist mit dem zuständigen Pfarramt aber selbst zu organisieren. Es ist auch möglich, dass Sie sich in unserer Gemeinde von einem anderen Pfarrer unserer Kirche trauen lassen. Wir bitten Sie für diesen Fall aus Termingründen um Kontaktaufnahme.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Für ein gemischtkonfessionelles Paar gibt es entweder die Möglichkeit einer evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin.
Mein Partner ist geschieden und war schon einmal kirchlich verheiratet. Darf er noch einmal kirchlich heiraten?
Nach dem evangelischen Eheverständnis darf er nochmals kirchlich heiraten.
Unterlagen für die Anmeldung:
Taufscheine beider Partner (auch wenn ein/e Partner/in ausgetreten ist)
Heiratsurkunde (wenn schon vorhanden)
Daten der Trauzeugen (Name, Geburtsdatum, Beruf, Wohnsitz, Religionsbekenntnis, Familienstand)
Delegation der Heimatgemeinde (wenn Sie nicht unserer Gemeinde zugehörig sind)
Wenn am selben Tag die standesamtliche Trauung stattfindet, muss die Heiratsurkunde zur Trauung mitgebracht werden.
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